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Tipp: Teleradiologie fördern – mit reif & möller, dem KHZG und dem KHVVG

Die Teleradiologie bietet zahlreiche Vorteile. Das hat auch die Politik erkannt und sie deshalb im Rahmen des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG, Fördertatbestand 9) und des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) als förderfähig eingestuft.

Für das KHZG ist die Antragsfrist zwar bereits abgelaufen, Projekte dürfen aber noch bis Ende des Jahres umgesetzt werden. Wichtig ist: Beauftragte Leistungen müssen bis Ende 2025 vergeben sein, sonst verfallen die Fördermittel. Zudem müssen beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) bis spätestens August 2026 die Schlussverwendungsnachweise vorgelegt werden.

Diejenigen Krankenhäuser, die es verpasst haben einen KHZG-Förderantrag zu stellen, müssen sich jedoch nicht ärgern. Denn: Es gibt noch eine zweite Möglichkeit, wie sie an finanzielle Unterstützung vom Gesetzgeber gelangen können: Ab 2026 tritt das KHVVG in Kraft – mit einem Transformationsfonds von 50 Milliarden Euro über zehn Jahre. Ziele sind der strukturelle Wandel der Krankenhauslandschaft sowie eine bessere Versorgung durch Spezialisierung und Vernetzung. Gefördert werden deshalb neben technischer Infrastruktur oder Personalentwicklung und -umstrukturierung auch explizit „Teleradiologie und Telemedizin“. Doch Achtung: Die Antragsfristet endet auch hier bald. Krankenhäuser müssen ihre Förderanträge bis spätestens 31. Dezember 2025 über das jeweilige Bundesland einreichen.

Wer jetzt denkt, dass er das doch eh nicht mehr schafft, sich in dieser Zeit in die Thematik einzuarbeiten und den Bürokratie-Dschungel zu bewältigen, der irrt. Denn: Wir von reif & möller unterstützen Sie gerne – nicht nur technisch und medizinisch, sondern auch bei der Förderstrategie. Von der Planung über die Integration bis zur langfristigen Begleitung.

Kontaktieren Sie uns! Wir sind gerne für Sie da!