Fachkunde Teleradiologie: Genehmigung, Voraussetzungen und Ablauf
Wer Röntgen- und CT-Aufnahmen extern befunden lässt, braucht eine behördliche Genehmigung nach § 12 Abs. 1 Nr. 4 StrlSchG i. V. m. § 14 Abs. 2 StrlSchG. Die Anforderungen umfassen personelle Qualifikation (Fachkunde im Strahlenschutz), ein Gesamtkonzept für den teleradiologischen Betrieb und technische Nachweise. reif & möller begleitet Kliniken durch das gesamte Verfahren – mehr als 140 Häuser haben diesen Weg bereits erfolgreich gegangen.
Wer Röntgen- und CT-Aufnahmen extern befunden lässt, braucht eine behördliche Genehmigung – so schreibt es das Strahlenschutzgesetz vor. Klingt einfach, ist es aber nicht immer: Jede Behörde arbeitet mit eigenen Formularen und Anforderungen. Wir begleiten Kliniken durch das gesamte Verfahren – von der ersten Antragstellung bis zur laufenden Aktualisierung. Mehr als 140 Häuser haben diesen Weg bereits erfolgreich mit uns gegangen.
Braucht man eine Genehmigung für Teleradiologie?
Ja. Jede Klinik, die Röntgen- oder CT-Aufnahmen durch externe Radiolog:innen befunden lässt, benötigt eine behördliche Genehmigung nach § 12 Abs. 1 Nr. 4 StrlSchG i. V. m. § 14 Abs. 2 StrlSchG. Das gilt auch dann, wenn eigene angestellte Radiolog:innen die Befundung von außerhalb des Hauses übernehmen – etwa vom Homeoffice aus. Die Genehmigung stellt sicher, dass die personellen, technischen und organisatorischen Voraussetzungen für einen sicheren teleradiologischen Betrieb erfüllt sind.
Zuständig ist die jeweilige Behörde für Strahlenschutz Ihres Standortes – je nach Bundesland ein Regierungspräsidium, eine Bezirksregierung oder eine andere Stelle. Ohne gültige Genehmigung darf keine Teleradiologie am Patienten durchgeführt werden.
Die Genehmigung gilt grundsätzlich für den Nacht-, Wochenend- und Feiertagsdienst. Eine Ausweitung auf den Tagdienst ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich – dazu weiter unten mehr.
Unser Genehmigungsteam bei reif & möller tritt gemeinsam mit Ihnen in Kontakt mit der zuständigen Behörde und klärt alle wichtigen Punkte ab – damit Sie sicher durch den Antragsprozess kommen.
Welche Unterlagen brauchen Sie für den Genehmigungsantrag?
Für den Antrag nach § 12 Abs. 1 Nr. 4 StrlSchG i. V. m. § 14 Abs. 2 StrlSchG müssen Kliniken umfangreiche Nachweise erbringen. Die zuständige Behörde prüft personelle, technische und organisatorische Voraussetzungen. Insgesamt sind Unterlagen in drei Bereichen erforderlich:
Teil A – Antrag & Personelle Voraussetzungen
| Nr. | Unterlage | Verantwortung |
|---|---|---|
| 1 | Genehmigungsantrag (Landesbehörde) | Klinik |
| 2 | Strahlenschutzbeauftragte (SSB) | Klinik |
| 3 | Liste der Teleradiolog:innen mit Fachkunde | reif & möller |
| 4 | Ärztliches Personal am Untersuchungsort | Klinik |
| 5 | MTRA / Medizinisch-technisches Personal | Klinik |
| 6 | Medizinphysik-Expert:in (bei CT) | Klinik |
Teil B – Konzepte, Verträge & Betrieb
| Nr. | Unterlage | Verantwortung |
|---|---|---|
| 7 | Arbeitsanweisungen / SOPs | Klinik |
| 8 | Strahlenschutzanweisung | Klinik |
| 9 | Gesamtkonzept Teleradiologie | reif & möller |
| 10 | Kooperationsvertrag | reif & möller |
| 11 | Ausfall- und Notfallkonzept 24/7 | Klinik |
Teil C – Technische Nachweise
| Nr. | Unterlage | Verantwortung |
|---|---|---|
| 12 | Sachverständigenprüfbericht Röntgeneinrichtung | Klinik |
| 13 | Technische Nachweise Teleradiologie | reif & möller |
| 14 | Gesamtkonzept Teleradiologie | reif & möller |
Unvollständige Anträge sind der häufigste Grund für Verzögerungen. Wir stellen sicher, dass unser Teil lückenlos und aktuell ist – damit Ihr Antrag beim ersten Einreichen sitzt.
Hinweis: Die Formulare und spezifischen Anforderungen variieren je nach Bundesland und Behörde. Tanja Breunig hilft Ihnen, die richtigen Ansprechpartner und aktuellen Formulare für Ihren Standort zu finden.
Strahlenschutzkurse von reif & möller
Für die Genehmigung brauchen Ihre Ärzt:innen vor Ort den richtigen Nachweis – wir bieten alle erforderlichen Kurse direkt an, durchgeführt von Dr. Hundertmark, einer erfahrenen Teleradiologin aus unserem Netzwerk.
Kenntniskurs im Strahlenschutz für die Teleradiologie
Für Ärzt:innen am Untersuchungsort ohne volle Fachkunde im Strahlenschutz. Der Kurs berechtigt zur Stellung der klinischen Indikation – Voraussetzung für den Genehmigungsantrag. Mindestens 8 Unterrichtseinheiten, gültig für 5 Jahre. Für größere Kliniken bieten wir den Kurs als Gruppenformat für bis zu 25 Teilnehmende an.
§ 49 Abs. 1 Nr. 2 StrlSchV
Aktualisierung der Fachkunde
Für Fachkundige im Strahlenschutz Röntgendiagnostik, Ärzte und med. Assistenzpersonal, Strahlenschutzbeauftragte und klinische Ärzt:innen vor Ortzum zum Erhalt der Fachkunde.
§ 48 · § 51 StrlSchV
Was sind typische Stolpersteine im Genehmigungsprozess?
Viele Genehmigungsverfahren verzögern sich durch vermeidbare Fehler. Aus 25 Jahren Erfahrung mit über 140 Kliniken kennt reif & möller die häufigsten Stolpersteine.
Veraltete Fachkunde-Nachweise:
Die Fachkunde im Strahlenschutz muss alle fünf Jahre aktualisiert werden. Abgelaufene Nachweise führen regelmäßig zur Nachforderung. Bei reif & möller wird die Fachkunde aller Teleradiolog:innen zentral dokumentiert und rechtzeitig aktualisiert.
Fehlende oder unklare Einbindung des Teleradiologen:
Das Strahlenschutzgesetz verlangt eine „regelmäßige und enge Einbindung" in den klinischen Betrieb. Wird dies im Gesamtkonzept nicht überzeugend dargestellt, lehnen Behörden den Antrag ab. Für Antragsteller ohne Erfahrung ist das einer der häufigsten Ablehnungsgründe – wir formulieren das Gesamtkonzept so, dass dieser Nachweis klar und behördengerecht erbracht wird.
Unklares Notfallkonzept:
Die persönliche Anwesenheit eines fachkundigen Arztes muss innerhalb des Notfallversorgungszeitraums möglich sein. Das Konzept muss konkret sein – mit namentlich benannten Personen und nachgewiesener Fachkunde. Ein reines Telefonkonzept reicht nicht.
Lückenhafte technische Dokumentation:
Die Datenübertragung muss verschlüsselt, die Bildqualität gesichert und die technische Ausfallsicherheit dokumentiert sein. Behörden verlangen zunehmend detaillierte Nachweise – wir liefern diese standardmäßig als Teil unserer Unterlagen.
Teleradiologie im Tagdienst – ein Ausnahmefall
Die Teleradiologie-Genehmigung gilt in aller Regel für den Nacht-, Wochenend- und Feiertagsdienst. Eine Ausweitung auf den regulären Tagdienst ist nur möglich, wenn ein besonderes Versorgungsbedürfnis nachgewiesen wird – zum Beispiel:
- Nachgewiesener Ärztemangel
- Transportrisiken bei Notfallpatienten
- Erfolglos dokumentiertes Bemühen um fachkundige Ärzt:innen
Die Entscheidung liegt bei der zuständigen Landesgesundheitsbehörde. Bei positiver Bewertung wird die Tagdienst-Genehmigung auf max. 3 Jahre befristet.
Ihre Ansprechpartnerin für das Genehmigungsverfahren
Tanja Breunig begleitet Kliniken seit Jahren durch das Genehmigungsverfahren. Sie kennt die Anforderungen der Landesbehörden – und weiß, worauf es ankommt, wenn Formulare sich mal wieder geändert haben.
Leitfaden: Genehmigungsantrag Teleradiologie
Kompakter Überblick für Kliniken die eine Teleradiologie-Genehmigung planen – in drei Seiten:
✓ Grundlagen & Ablauf – Was die Genehmigung erfordert und wie der Prozess läuft
✓ Beteiligte Personen & Stolpersteine – Wer was tun muss und wo es häufig hakt
✓ Checkliste & Aufgabenteilung – Was Ihre Klinik beschafft und was wir beisteuern
Wie unterstützt reif & möller beim Genehmigungsverfahren?
reif & möller begleitet Kliniken beim gesamten Genehmigungsprozess – von der ersten Beratung bis zur erteilten Genehmigung. Die Unterstützung ist Teil des Onboarding-Prozesses für neue Kliniken und umfasst mehrere Bereiche.
Beratung zum Gesamtkonzept. Gemeinsam mit der Klinik wird das teleradiologische Betriebskonzept erarbeitet: Dienstzeiten, Befundwege, Kommunikationsprozesse und Eskalationsszenarien. Dieses Konzept bildet die Grundlage des Genehmigungsantrags.
Bereitstellung aller Fachkunde-Nachweise. Für alle eingesetzten Teleradiolog:innen stellt reif & möller aktuelle Fachkunde-Bescheinigungen, Approbationsurkunden und Aktualisierungsnachweise bereit. Die Klinik erhält ein vollständiges Dokumentationspaket.
Technische Dokumentation. Die technische Infrastruktur – VPN-Verbindungen, Bildübertragung, Ausfallsicherheit – wird im Detail dokumentiert und entspricht den Anforderungen der Aufsichtsbehörden. reif & möller ist TÜV-zertifiziert nach ISO 9001:2015.
Erfahrung mit Landesbehörden. Mit über 140 angebundenen Kliniken in verschiedenen Bundesländern kennt reif & möller die spezifischen Anforderungen der jeweiligen Aufsichtsbehörden und kann den Antrag entsprechend vorbereiten.
Das lässt sich pauschal nicht sagen – die Bearbeitungszeit hängt von der zuständigen Behörde, der Vollständigkeit der Unterlagen und der Komplexität des Betriebsmodells ab. Der häufigste Grund für Verzögerungen: unvollständige oder veraltete Unterlagen. Wir unterstützen Sie bei der Vorbereitung, damit Ihr Antrag beim ersten Einreichen vollständig ist.
Das hängt von der zuständigen Behörde und den individuellen Umständen ab – eine einheitliche Regelung gibt es nicht. Grundsätzlich kann die Genehmigung unbefristet erteilt werden, manche Behörden setzen jedoch Fristen. In jedem Fall muss sie bei wesentlichen Änderungen aktualisiert werden – etwa bei neuen Teleradiolog:innen, Gerätewechsel oder ablaufenden Fachkunden.
Für den Tagdienst gilt: Diese Genehmigung ist immer befristet – auf maximal 3 Jahre, je nach Behörde auch kürzer.
Der Kenntniskurs richtet sich an Ärzt:innen am Ort der technischen Durchführung ohne volle Fachkunde. Er umfasst mindestens 8 Unterrichtseinheiten inklusive praktischer Unterweisung und darf bei Antragstellung nicht länger als fünf Jahre zurückliegen.
reif & möller bietet den Kenntniskurs für Gruppen von bis zu 25 Teilnehmenden an – ideal für größere Kliniken, die mehrere Ärzt:innen gleichzeitig schulen möchten.
Die rechtfertigende Indikation wird vom Teleradiologen bzw. der Teleradiologin gestellt. Diese Person muss die erforderliche Fachkunde besitzen und während der gesamten Untersuchung per Telekommunikation erreichbar sein.
Nein – das ist ein weit verbreiteter Irrtum. Nicht der Teleradiologe muss vor Ort erscheinen, sondern der Standort selbst muss mindestens drei Ärzt:innen mit der erforderlichen Fachkunde benennen, die im Notfall persönlich anwesend sein können. Je nach Behörde gilt dabei eine Frist von 30 bis 60 Minuten.n.
Die Fachkunde muss alle fünf Jahre erneuert werden. Wird die Aktualisierung versäumt, darf die betreffende Person nicht mehr teleradiologisch tätig sein – sie wird bis zur Aktualisierung vom Dienstplan genommen. Die Genehmigung selbst bleibt davon unberührt. Bei reif & möller wird die Fachkunde aller Teleradiolog:innen zentral überwacht und rechtzeitig aktualisiert.
Nein. Die Genehmigungspflicht gilt nur für ionisierende Strahlung – also Röntgen und CT. MRT fällt nicht unter das Strahlenschutzgesetz. reif & möller übernimmt auch die Befundung von MRT-Aufnahmen – ohne separaten Genehmigungsaufwand.
Ja. Alle Fachärzt:innen im Netzwerk besitzen die nachgewiesene Fachkunde. Die Nachweise werden zentral dokumentiert, regelmäßig aktualisiert und im Genehmigungsverfahren vollständig bereitgestellt.
Häufige Fragen zu Fachkunde und Genehmigung
Sie haben noch eine Frage? Zögern Sie nicht und stellen Sie sie uns! Wir helfen Ihnen sehr gerne weiter.
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In einem unverbindlichen Gespräch klären wir gemeinsam, welche Unterlagen Sie benötigen und wie der Genehmigungsprozess für Ihre Klinik abläuft.
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Tanja Breunig: (0)6831 / 69897 22 | telerad@reif-moeller.de