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Fachkunde Teleradiologie: Genehmigung, Voraussetzungen und Ablauf

Teleradiologie erfordert eine Genehmigung nach § 14 StrlSchG. Voraussetzung ist die nachgewiesene Fachkunde im Strahlenschutz aller beteiligten Personen, ein Gesamtkonzept für den teleradiologischen Betrieb sowie ein:e Arzt/Ärztin mit Kenntnissen im Strahlenschutz vor Ort. Der Genehmigungsprozess dauert 4–12 Wochen. reif & möller unterstützt Kliniken dabei seit 25 Jahren – mit über 140 erfolgreichen Genehmigungsverfahren.

Braucht man eine Genehmigung für Teleradiologie?

Ja. Jede Klinik, die Teleradiologie betreibt, benötigt eine behördliche Genehmigung nach dem Strahlenschutzgesetz (§ 12 Abs. 1 Nr. 4 i. V. m. § 14 Abs. 2 StrlSchG). Die Genehmigung regelt, unter welchen Bedingungen radiologische Befundung ortsunabhängig erfolgen darf.

Die zuständige Aufsichtsbehörde – in der Regel das Regierungspräsidium oder die Bezirksregierung – prüft dabei drei zentrale Bereiche: die Qualifikation der beteiligten Personen, die technische Infrastruktur und das Gesamtkonzept für den teleradiologischen Betrieb. Ohne gültige Genehmigung darf keine Teleradiologie am Patienten durchgeführt werden.

Der Geltungsbereich ist klar definiert: Die Genehmigung wird grundsätzlich auf den Nacht-, Wochenend- und Feiertagsdienst beschränkt. Besteht ein besonderes Bedürfnis im Hinblick auf die Patientenversorgung – etwa bei fehlender radiologischer Versorgung in ländlichen Regionen –, kann sie auf maximal fünf Jahre befristet auch darüber hinaus erteilt werden.

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In 4 Schritten zur Genehmigung – Ihr Zeitplan

Der Weg von der ersten Beratung bis zum Start der teleradiologischen Versorgung dauert typischerweise 8–18 Wochen. reif & möller begleitet Ihre Klinik durch jeden einzelnen Schritt.

01

Erstberatung & Bedarfsanalyse (1–2 Wochen)

Gemeinsame Klärung: Dienstzeiten, Modalitäten, Personalstruktur, regionale Versorgungslage. Festlegung des Betriebsmodells.

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02

Unterlagen & Gesamtkonzept (2-4 Wochen)

reif & möller stellt Fachkunde-Nachweise, Approbationen und technische Dokumentation bereit. Klinik ergänzt eigene Unterlagen (MTR-Nachweise, Sachverständigenprüfung).

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03

Antragstellung bei Behörde (4–12 Wochen)

Einreichung des vollständigen Antrags bei der zuständigen Aufsichtsbehörde. Beantwortung eventueller Rückfragen gemeinsam mit reif & möller.

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04

Genehmigung & Go-live (1-2 Wochen)

Nach Erteilung der Genehmigung: technisches Onboarding, Testbetrieb und Start der teleradiologischen Versorgung.

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Wer darf teleradiologisch befunden?

Teleradiologische Befundung setzt die Fachkunde im Strahlenschutz nach § 74 StrlSchG voraus. Das Strahlenschutzgesetz definiert klare Rollen und Verantwortlichkeiten für alle am teleradiologischen Prozess beteiligten Personen.

Rolle Qualifikation Verantwortung
Teleradiolog:in Fachkunde im Strahlenschutz (§ 74 StrlSchG), Approbation, regelmäßige Aktualisierung (alle 5 Jahre) Rechtfertigende Indikation, Befundung, Erreichbarkeit per Telekommunikation, enge Einbindung in Klinikbetrieb
MTR (Technische Durchführung) Fachkunde im Strahlenschutz, Berechtigung zur technischen Durchführung in der Teleradiologie. Keine MFAs, keine Tele-MTR. Technische Durchführung der Untersuchung vor Ort nach Anweisung des Teleradiologen
Arzt/Ärztin vor Ort Erforderliche Kenntnisse im Strahlenschutz ODER Fachkunde. Kenntniskurs Teleradiologie (mind. 8 UE, max. 5 Jahre alt) Patientenaufklärung, Informationen für rechtfertigende Indikation ermitteln, Überwachung des Untersuchungsablaufs
Medizinphysik-Expert:in Fachkunde als MPE Hinzuziehung bei CT-Untersuchungen (§ 14 Abs. 1 Nr. 3 StrlSchG), Dosisoptimierung, QS

Der/die Teleradiolog:in

Die Teleradiologin oder der Teleradiologe ist die Person, die die Befundung durchführt und die rechtfertigende Indikation stellt. Sie muss die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz besitzen – je nach Anwendungsbereich als Voll- oder Teilfachkunde. Während der Untersuchung muss eine durchgängige Erreichbarkeit per Telekommunikation gewährleistet sein. Zusätzlich ist eine regelmäßige und enge Einbindung in den klinischen Betrieb der Klinik vorgeschrieben.

Bei reif & möller verfügen alle 70+ Fachärzt:innen für Radiologie über die nachgewiesene Fachkunde im Strahlenschutz. Die Dokumentation wird zentral geführt und regelmäßig aktualisiert.

Die Person der technischen Durchführung (MTR)

Die technische Durchführung der Untersuchung vor Ort muss durch eine Person erfolgen, die die erforderliche Fachkunde besitzt – in der Regel Medizinische Technolog:innen für Radiologie (MTR). Personen mit lediglich Kenntnissen im Strahlenschutz, etwa MFAs, dürfen die technische Durchführung in der Teleradiologie nicht übernehmen. Ein Einsatz von „Tele-MTR“ ist ebenfalls nicht zulässig.

Der/die Arzt/Ärztin am Ort der technischen Durchführung

Am Ort der technischen Durchführung muss ein:e Arzt/Ärztin mit den erforderlichen Kenntnissen im Strahlenschutz anwesend sein. Diese Person muss nicht zwingend die volle Fachkunde besitzen, benötigt aber den sogenannten Kenntniskurs Teleradiologie (mindestens 8 Unterrichtseinheiten inklusive praktischer Unterweisung).

Welche Unterlagen brauchen Sie für den Genehmigungsantrag?

Für den Genehmigungsantrag nach § 14 Abs. 2 StrlSchG müssen Kliniken umfangreiche Nachweise erbringen. Die zuständige Behörde prüft sowohl die personellen als auch die technischen Voraussetzungen. Folgende Unterlagen sind typischerweise erforderlich:

Gesamtkonzept für den teleradiologischen Betrieb mit Definition der Betriebszeiten, Zuständigkeiten und Abläufe
Fachkunde-Nachweise der Teleradiolog:innen (Bescheinigung der Ärztekammer, Aktualisierungsnachweise)
Approbationsurkunde der Teleradiolog:innen
Kenntniskurs-Nachweis für die Ärzt:innen am Ort der technischen Durchführung
Qualifikationsnachweise der MTR/MTRA für die technische Durchführung
Nachweis der Verfügbarkeit eines Medizinphysik-Experten (bei CT-Untersuchungen)
Technische Dokumentation der Telekommunikationsverbindung und Bildübertragung
Qualitätssicherungskonzept nach StrlSchV
Sachverständigenprüfung der Röntgeneinrichtung

Die Bearbeitungszeit variiert je nach Bundesland zwischen 4 und 12 Wochen. Unvollständige Anträge sind die häufigste Ursache für Verzögerungen.

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Was sind typische Stolpersteine im Genehmigungsprozess?

Viele Genehmigungsverfahren verzögern sich durch vermeidbare Fehler. Aus 25 Jahren Erfahrung mit über 140 Kliniken kennt reif & möller die häufigsten Stolpersteine.

  • Unvollständige Fachkunde-Dokumentation. Die Fachkunde-Nachweise der Teleradiolog:innen müssen aktuell sein. Abgelaufene Aktualisierungsnachweise führen regelmäßig zur Nachforderung durch die Behörde.
  • Fehlende Einbindung des Teleradiologen. Das Strahlenschutzgesetz verlangt eine „regelmäßige und enge Einbindung“ des Teleradiologen in den klinischen Betrieb. Wird dies im Gesamtkonzept nicht überzeugend dargestellt, lehnen Behörden den Antrag ab.
  • Unklare Notfall-Erreichbarkeit. Die persönliche Erreichbarkeit des Teleradiologen innerhalb eines für die Notfallversorgung erforderlichen Zeitraums muss plausibel nachgewiesen sein. Ein reines Telefonkonzept reicht in vielen Fällen nicht.
  • Technische Dokumentation lückenhaft. Die Datenübertragung muss verschlüsselt, die Bild- und Befundqualität gesichert und die technische Ausfallsicherheit dokumentiert sein. Hier verlangen Behörden zunehmend detaillierte Nachweise.

reif & möller unterstützt Kliniken bei der Vorbereitung aller Unterlagen und kennt die Anforderungen der verschiedenen Landesbehörden. So vermeiden Sie Verzögerungen und starten schneller in den teleradiologischen Betrieb.

Wie unterstützt reif & möller beim Genehmigungsverfahren?

reif & möller begleitet Kliniken beim gesamten Genehmigungsprozess – von der ersten Beratung bis zur erteilten Genehmigung. Die Unterstützung ist Teil des Onboarding-Prozesses für neue Kliniken und umfasst mehrere Bereiche.

Beratung zum Gesamtkonzept. Gemeinsam mit der Klinik wird das teleradiologische Betriebskonzept erarbeitet: Dienstzeiten, Befundwege, Kommunikationsprozesse und Eskalationsszenarien. Dieses Konzept bildet die Grundlage des Genehmigungsantrags.

Bereitstellung aller Fachkunde-Nachweise. Für alle eingesetzten Teleradiolog:innen stellt reif & möller aktuelle Fachkunde-Bescheinigungen, Approbationsurkunden und Aktualisierungsnachweise bereit. Die Klinik erhält ein vollständiges Dokumentationspaket.

Technische Dokumentation. Die technische Infrastruktur – VPN-Verbindungen, Bildübertragung, Ausfallsicherheit – wird im Detail dokumentiert und entspricht den Anforderungen der Aufsichtsbehörden. reif & möller ist TÜV-zertifiziert nach ISO 9001:2015.

Erfahrung mit Landesbehörden. Mit über 140 angebundenen Kliniken in verschiedenen Bundesländern kennt reif & möller die spezifischen Anforderungen der jeweiligen Aufsichtsbehörden und kann den Antrag entsprechend vorbereiten.

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Der Genehmigungsprozess dauert in der Regel 4–12 Wochen. Die Dauer hängt von der zuständigen Aufsichtsbehörde, der Vollständigkeit der Unterlagen und der Komplexität des beantragten Betriebsmodells ab. reif & möller unterstützt Kliniken bei der Vorbereitung, um Verzögerungen zu vermeiden.

Die Genehmigung für den Nacht-, Wochenend- und Feiertagsdienst ist grundsätzlich unbefristet. Eine Genehmigung über diesen Zeitraum hinaus – etwa bei regionaler Unterversorgung – wird nach § 14 Abs. 2 StrlSchG auf maximal fünf Jahre befristet.

Der Kenntniskurs Teleradiologie richtet sich an Ärzt:innen, die am Ort der technischen Durchführung anwesend sind, ohne die volle Fachkunde im Strahlenschutz zu besitzen. Er umfasst mindestens 8 Unterrichtseinheiten inklusive praktischer Unterweisung und darf bei Antragstellung nicht länger als fünf Jahre zurückliegen.

Die rechtfertigende Indikation wird vom Teleradiologen bzw. der Teleradiologin gestellt. Diese:r muss die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz besitzen und während der gesamten Untersuchung per Telekommunikation erreichbar sein.

Ja. Nach § 14 Abs. 2 StrlSchG muss eine persönliche Anwesenheit innerhalb eines für die Notfallversorgung erforderlichen Zeitraums möglich sein. In begründeten Fällen kann auch ein:e andere:r Arzt/Ärztin mit Fachkunde im Strahlenschutz vor Ort erscheinen.

Die Fachkunde im Strahlenschutz muss regelmäßig aktualisiert werden – in der Regel alle fünf Jahre durch einen Aktualisierungskurs. Wird die Aktualisierung versäumt, kann die Aufsichtsbehörde die Genehmigung widerrufen.

Für CT-Untersuchungen in der Teleradiologie muss ein:e Medizinphysik-Expert:in zur engen Mitarbeit hinzugezogen werden können (§ 14 Abs. 1 Nr. 3 StrlSchG). Dies betrifft insbesondere die Dosisoptimierung und Qualitätssicherung.

Alle Fachärzt:innen im Netzwerk von reif & möller besitzen die nachgewiesene Fachkunde im Strahlenschutz. Die Fachkunde-Nachweise werden dokumentiert, aktualisiert und im Rahmen des Genehmigungsverfahrens der Klinik bereitgestellt.

Häufige Fragen zu Fachkunde und Genehmigung

Sie haben noch eine Frage? Zögern Sie nicht und stellen Sie sie uns! Wir helfen Ihnen sehr gerne weiter.

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