Fachkunde Strahlenschutz: Qualifikation für Strahlenanwendung
Die Fachkunde im Strahlenschutz ist die gesetzlich geforderte Qualifikation für Ärzte, die ionisierende Strahlung anwenden, befunden oder die rechtfertigende Indikation stellen. Sie umfasst theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrung und muss regelmäßig aktualisiert werden.
Was ist die Fachkunde im Strahlenschutz?
Die Fachkunde im Strahlenschutz ist im Strahlenschutzgesetz verankert und wird durch die Fachkunderichtlinie Medizin konkretisiert. Sie wird erworben durch eine Kombination aus Sachkundeerwerb (praktische Tätigkeit unter Anleitung) und Fachkundekursen (theoretische Fortbildung).
In der Teleradiologie muss der befundende Teleradiologe über die vollständige Fachkunde im Strahlenschutz verfügen, z. B. für das Gesamtgebiet der Röntgendiagnostik.
Wichtig: Die Fachkunde ist nicht zu verwechseln mit „Kenntnissen im Strahlenschutz". Kenntnisse sind eine niedrigere Qualifikationsstufe – sie berechtigen z. B. den Arzt vor Ort zur Mitwirkung bei der Untersuchung, nicht aber zur eigenständigen Indikationsstellung oder Befundung.
Die Fachkunde muss regelmäßig durch Teilnahme an anerkannten Fortbildungen aktualisiert werden.


Praxis & Relevanz
In der Praxis:
- Qualitätssicherung: Bei reif & möller wird die gültige Fachkunde aller Teleradiologen zentral überprüft und dokumentiert
- Kenntnisse vor Ort: Ärzte am Untersuchungsort, die die klinische Indikation stellen, benötigen nachgewiesene Kenntnisse im Strahlenschutz für die Teleradiologie – reif & möller unterstützt bei der Organisation entsprechender Strahlenschutzkurse
- Aktualisierungspflicht: Die Fachkunde muss regelmäßig erneuert werden – reif & möller stellt sicher, dass alle Teleradiologen im Netzwerk stets gültige Nachweise vorweisen können
Warum relevant für Kliniken:
- Vollständige Fachkunde des Teleradiologen ist zwingende Genehmigungsvoraussetzung
- Fachkunde ≠ Kenntnisse: Die Unterscheidung ist rechtlich entscheidend
- Aktualisierungspflicht – bei reif & möller zentral sichergestellt
Die Fachkunde im Strahlenschutz ist keine einmalig erworbene Qualifikation, sondern muss regelmäßig aktualisiert werden. Gemäß §48 StrlSchV gilt eine Fachkunde, die nicht innerhalb von fünf Jahren durch entsprechende Fortbildung aufgefrischt wurde, als erloschen. Die Aktualisierung erfolgt durch Teilnahme an anerkannten Strahlenschutzkursen, die von der Ärztekammer zugelassen sind und entsprechende Punkte für die ärztliche Fortbildung vergeben. Die Teilnahmenachweise sind dem Arbeitgeber und auf Verlangen der Aufsichtsbehörde vorzulegen.
Für Teleradiologie-Anbieter bedeutet die Fachkunde-Pflicht eine besondere Organisationsaufgabe: Alle befundenden Ärzt:innen – in der Regel über mehrere Standorte verteilt – müssen eine gültige Fachkunde besitzen, und deren Ablauf muss frühzeitig erkannt und die Aktualisierung sichergestellt werden. Professionelle Anbieter führen dafür zentrale Qualifikationsdatenbanken mit automatisierten Wiedervorlagen, um die lückenlose Compliance aller Teleradiologen gegenüber der Aufsichtsbehörde jederzeit nachweisen zu können.
Für Kliniken bedeutet dies: Beim Einsatz eines qualifizierten Teleradiologie-Anbieters entfällt die eigene Nachverfolgung der Fachkunde-Gültigkeit. reif & möller stellt sicher, dass alle befundenden Ärztinnen und Ärzte stets über eine aktuell gültige Fachkundebescheinigung verfügen und die Aktualisierungspflicht nach § 48 StrlSchV lückenlos eingehalten wird.
