Rechtfertigende Indikation: Pflicht vor jeder Strahlenanwendung

Die rechtfertigende Indikation ist die gesetzlich vorgeschriebene ärztliche Entscheidung, dass eine Untersuchung mit ionisierender Strahlung medizinisch notwendig ist und der Nutzen das Strahlenrisiko überwiegt. Sie muss von einem Arzt mit Fachkunde im Strahlenschutz gestellt werden – in der Teleradiologie durch den Teleradiologen.

Was ist die rechtfertigende Indikation?

Vor jeder Anwendung von Röntgen- oder CT-Strahlung am Patienten muss ein Arzt mit Fachkunde im Strahlenschutz prüfen, ob die Untersuchung gerechtfertigt ist. Diese Prüfung heißt „rechtfertigende Indikation“ und ist in § 83 StrlSchG verankert.

In der Teleradiologie stellt der Teleradiologe die rechtfertigende Indikation auf Basis der übermittelten klinischen Informationen. Der Arzt vor Ort (z. B. der diensthabende Chirurg mit Strahlenschutzkenntnissen) erhebt die relevanten Patientendaten und übermittelt sie an den Teleradiologen. Erst nach Freigabe durch den Teleradiologen darf die Untersuchung durchgeführt werden.

Die Strahlenschutzkommission empfiehlt zudem, alternative Verfahren ohne ionisierende Strahlung (z. B. MRT, Ultraschall) vorrangig zu prüfen, sofern sie die klinische Fragestellung gleichwertig beantworten können.

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Praxis & Relevanz

In der Praxis:

  • Der zuständige Arzt vor Ort stellt die klinische Indikation. Der Teleradiologe prüft die rechtfertigende Indikation und gibt die Untersuchung frei. Das MTRA-Team führt sie wie gewohnt durch
  • Dokumentation: Die rechtfertigende Indikation wird im RIS/KIS dokumentiert – bei reif & möller automatisch und rechtssicher
  • Alternativprüfung: Bei unklarer Fragestellung berät der Teleradiologe zur optimalen Modalität (CT vs. MRT vs. Röntgen)

Warum relevant für Kliniken:

  • Ohne rechtfertigende Indikation ist eine Strahlenanwendung rechtswidrig
  • In der Teleradiologie liegt die Verantwortung beim Teleradiologen – nicht beim Arzt vor Ort
  • Lückenlose Dokumentation ist für Genehmigung und Audit-Sicherheit essentiell

Jetzt beraten lassen: Rechtfertigende Indikation in der Teleradiologie