Auslöser ist häufig der Fachkräftemangel. Offene Stellen, Nacht- und Wochenenddienste mit wenigen Köpfen und schwankende Fallzahlen machen es schwer, die Befundung allein mit eigenem Personal abzudecken.
Outsourcing kann unterschiedlich weit gehen. Manche Häuser lagern nur die Dienste außerhalb der Regelarbeitszeit aus, andere zusätzlich einzelne Untersuchungsarten wie die MRT oder Zweitmeinungen bei komplexen Fragestellungen. Für Röntgen und CT gilt dabei das Strahlenschutzrecht: Die teleradiologische Befundung braucht eine Genehmigung, die grundsätzlich auf Nacht-, Wochenend- und Feiertagsdienste beschränkt ist. Die MRT-Befundung ist davon nicht betroffen.
Einige Aufgaben bleiben immer bei der Klinik. Sie ist Betreiberin der Röntgeneinrichtung, bestellt die Strahlenschutzbeauftragten und stellt MT-R sowie ärztliches Personal mit Strahlenschutzkenntnissen vor Ort. Der externe Partner verantwortet die Befundung und liefert die dafür nötigen Nachweise.
Bei der Wahl des Partners zählen neben dem Preis die Qualifikation der Radiolog:innen, ihre fachlichen Schwerpunkte, die technische Anbindung, die Erreichbarkeit im Dienst und die wirtschaftliche Stabilität des Anbieters. Referenzen aus vergleichbaren Kliniken helfen bei der Einschätzung.
In der Praxis
- Kreiskrankenhaus ohne eigene Nachtradiologie: Alle Röntgen- und CT-Befunde zwischen Abend und Morgen übernimmt ein Teleradiologie-Partner.
- Engpass in der MRT: Die eigenen Radiolog:innen konzentrieren sich auf CT und Intervention, ein Teil der MRT-Untersuchungen wird extern befundet.
- Komplexer onkologischer Fall: Eine externe Zweitmeinung ergänzt die Einschätzung im Haus.
Warum ist das für Kliniken relevant?
- Planbarkeit: Befundkapazität wird unabhängig von offenen Stellen kalkulierbar.
- Rechtsrahmen: Was ausgelagert werden darf, hängt von Modalität und Dienstzeit ab.
- Verantwortung: Die Aufgaben, die bei der Klinik bleiben, müssen auch mit externem Partner organisiert sein.
